Spenden

 

Das FrauenKulturZentrum wird von der Stadt Darmstadt finanziell unterstützt. Trotzdem sind wir auf Spenden und Mitfrauenbeiträge angewiesen. Falls Du unseren Verein also unterstützen willst, findest Du unten auf dieser Seite ein Einzugsermächtigungsformular, das Du ausdrucken und per Post an uns schicken kannst.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, Spenden können also steuerlich abgesetzt werden! Spenden kannst Du per Einzugsermächtigung oder direkt auf unser Konto:

Bankverbindung
Sparkasse Darmstadt  
BLZ 508 501 50
Konto Nr.    180 032 95

DANKE!

Wenn Du einen Betrag über 50 € spendest, senden wir Dir im 1. Quartal des darauffolgenden Jahres eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir brauchen dafür allerdings unbedingt Deine aktuelle Anschrift. Bei niedrigeren Beträgen erkennt das Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges an.

Für ganz eilige Spenderinnen haben wir hier gleich ein Einzugsermächtigungsformular zum Ausdrucken. Bitte fülle die Felder aus und klicke am Ende auf den Knopf "Formular absenden". Dann erscheint ein neues Fenster mit allen Angaben, welches Du dann ausdrucken und mit Deiner handschriftlichen Unterschrift versehen kannst. Aus Sicherheitsgründen möchten wir Dich bitten, uns das Formular per Post zuzuschicken:

FrauenKulturZentrum e.V.
Emilstrasse 10
64289 Darmstadt

Oder gib es in unserem Büro oder bei einer unserer Veranstaltungen ab.

 

Ermächtigung

zum Einzug von Spenden durch Lastschriften

         

An:

 

Von:

Zahlungsempfängerin:

 

Kontoinhaberin:

FrauenKulturZentrum e.V.

 

Name:

Emilstr. 10

 

Vorname:

64289 Darmstadt

 

Strasse:

 

 

Plz, Ort:

Bankverbindung

     

Sparkasse Darmstadt

     

BLZ

508 501 50

     

KTO

180 032 95

     
         

Hiermit ermächtige ich den Verein FrauenKulturZentrum e.V. widerruflich, die Spende in Höhe von

  ,00 €
    einmalig
    jährlich, bis auf Widerruf
         

zu Lasten meines Kontos

 

Kontonummer:

 

Bankleitzahl:

 

Name des Kreditinstitutes:

         

durch Lastschrift einzuziehen.

         

Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes (siehe oben) keine Verpflichtung zur Einlösung.

         

Die Ermächtigung kann von mir (Kontoinhaberin) jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

   

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